Die scheinbare Lösung

Eine Teilungsversteigerung ist kein geeigneter Ausweg

DAUER

Ein Teilungsversteigerungs-verfahren zieht sich in der Praxis über mindestens 1 Jahr. Das Verfahren kann – so schon vielfach geschehen – auch mehr als 10 Jahre andauern, abhängig von den durch die jeweiligen Miteigentümer eingelegten Rechtsmitteln (z.B. Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsschutzantrag, Erinnerung, einstweilige Einstellung).

KOSTEN

Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten der Teilungsversteigerung summieren sich oftmals auf eine fünfstellige Summe. Abhängig von den eingelegten Rechtsmitteln sowie vom Wert der Immobilie, können die Kosten im sechsstelligen Bereich landen – und das Verfahren ggf. eingestellt bzw. aufgehoben werden.

ERLÖS

Wenn das Verfahren, oft nach mehreren Jahren und hohen Kosten, seinen Abschluss findet, mündet es meist in einem Versteigerungserlös, der deutlich unter dem Marktwert der Immobilie liegt.

ETHIK

Die Teilungsversteigerung ist keine Konfliktlösung. Im Gegenteil birgt sie die Gefahr, einem nicht-veräußerungswilligen Miteigentümer seinen Anteil, oftmals deutlich unter Wert, zu entreißen. Spätestens im Nachgang an eine Teilungsversteigerung ist das persönliche Verhältnis unter Miteigentümern nicht mehr reparabel.